Allgemeine Themen

Wann muss der Ersatz der alten Labels durch die neuen Labels für die Produktgruppen Haushaltsgeräte, TVs und elektronische Displays durchgeführt werden (für Produkte die sowohl vor als auch nach dem 1. November 2020 an den Handel ausgeliefert werden)?

  • Der Austausch der Labels muss ab 1. März 2021 innerhalb von 14 Arbeitstagen erfolgen. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag jedoch keine Samstage, Sonntage oder nationale Feiertage. Die neuen Labels dürfen vor dem 1.3.2021 nicht in Geschäften und Online-Shops gezeigt werden.
  • Die Bestimmungen zu den zeitlichen Anforderungen für die Umsetzung sind für Geschäfte und Online-Shops identisch.

Müssen beigepackte Labels bei Produkten, die sich am 1. November 2020 bereits in den Lagern von Händlern befinden, ausgetauscht werden?

  • Labels und Produktdatenblätter, die den zu diesem Zeitpunkt bereits gelagerten Produkten beigepackt sind, müssen nicht ausgetauscht werden. Händler müssen die neu skalierten Labels lediglich bei präsentierten Produkten in Geschäften und Online Shops darstellen (ab dem Zeitpunkt, wenn die neuen Labels zu präsentieren sind).

Für die Produktgruppen Haushaltsgeräte, TVs und elektronische Displays: Welche Produktgruppen sind von der Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Label ausgenommen und bis wann dürfen diese Produkte noch mit dem alten Label verkauft werden?

  • Bei Produktmodellen, für welche nach dem 1. November 2020 keine neuen Produkteinheiten mehr auf den Markt gebracht werden, muss der Lieferant keine neu skalierten Labels zur Verfügung stellen. In diesem Falle ist es dem Händler erlaubt, am 1. November 2020 bereits im Lager befindliche Produkte noch bis 30. November 2021 mit dem alten Label zu verkaufen. Nach diesem Datum dürfen die Produkte nicht mehr in Geschäften und Online-Shops angeboten werden bzw. nicht mehr verkauft werden.
  • In Fällen, wo Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit beendet haben und daher kein neues Label für Händler zur Verfügung gestellt werden kann, dürfen die bereits im Lager der Händler befindlichen Produkte noch bis 30. November 2021 mit dem alten Label abverkauft werden. Nach diesem Datum dürfen diese Produkte nicht mehr in Geschäften und Online-Shops präsentiert werden bzw. nicht mehr verkauft werden.

Lichtquellen: Welche Anforderungen gelten für Lichtquellen, die bereits vor dem Stichtag für die Einführung des neuen Labels auf den Markt bzw. in den Handel gebracht werden und auch nach diesem Termin weiter ausgeliefert werden.

  • Für diese Produkte muss der Händler innerhalb einer Übergangsfrist von 18 Monaten (nach 1. September 2021 bzw. bis 28 Februar 2023) die alten Labels mit einem Kleber derselben Größe mit dem neu-skalierten Label überkleben.

Internet-Verkauf und Fernverkauf einschließlich visueller Werbung bzw. Werbematerialien für Produkte mit neu skaliertem Label

Welche besonderen Anforderungen müssen für Internet-Verkauf und Fernverkauf berücksichtigt werden?

  • Neben dem dargestellten Produkt (online oder in Informations-/Werbematerialien) muss jeweils ein Pfeil mit der Farbe entsprechend der Effizienzklasse und einem Hinweis auf die Effizienzklassen A-G abgebildet werden. Für einfarbige Printmaterialien kann auch eine einfarbige Darstellung verwendet werden. Die konkreten Anforderungen an die grafische Darstellung finden sich in Annex VII & VIII der jeweiligen Label-Verordnung.
  • Lieferanten müssen sicherstellen, dass die neu skalierten Labels und Produktdatenblätter über EPREL abgerufen werden können. Produktdatenblätter und Labels können von Händlern auch in gedruckter Form angefordert werden. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen für Online- und Fernverkauf finden sich in Annex VIII der jeweiligen Labelverordnung.
  • Im Falle von Telemarketing, muss in der (mündlichen) Information an die Kunden die Effizienzklasse des Produktes sowie einen Hinweis auf den Bereich der Effizienzklassen A-G enthalten sein.

Anforderungen bezüglich EPREL (EU Produktdatenbank für gelabelte Produkte)

Wie und wann werden neue Produkte in der Produktdatenbank registriert und die neuen Labels generiert?

  • Hersteller und Importeure müssen ihre Produkte bereits seit 1. Jänner 2019 in der EPREL Produktdatenbank registrieren.
  • Hersteller und Importeure müssen Ihre Produkte für das neu skalierte Label neu registrieren, wenn die Produkte nicht unter die genannten Ausnahmen fallen. Mit dieser Neuregistrierung wird eine neue EPREL Kennung generiert.
  • Bis zum Quartal Q3/2020 können Hersteller und Importeure die Labels vorregistrieren und die Labels damit manuell produzieren. Dabei wird in EPREL ein QR-Code produziert, der in das Quellfile für das Label zu integrieren ist (INDD Format). Damit können die neuen Label vom Hersteller/Importeur mit Hilfe eines Grafikdesigners selbst produziert werden.
  • Die komplette Funktionalität für die Neuregistrierung und Produktion der Label in der EPREL Datenbank wird voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 zur Verfügung stehen. Damit können die Labels dann auch automatisch generiert werden. Hersteller und Importeure müssen lediglich alle relevanten Produktdaten eingeben und das Label wird automatisch in EPREL generiert.

Können Händler/Verkäufer das Label und das Produktdatenblatt von EPREL herunterladen?

  • Händler und Verkäufer können das Label und das Produktdatenblatt ab dem Datum, wenn die neuen Labels anzuwenden sind, von EPREL herunterladen.

Wann werden die Informationen zum neuen Label auf EPREL für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar bzw. sichtbar sein?

  • Die allgemeine Öffentlichkeit wird auf die Informationen in der EPREL Datenbank ab dem Datum zugreifen können, wenn die neuen Labels anzuwenden sind.
  • Der Zugang zu EPREL wird durch einen QR-Code auf dem Label vereinfacht, der direkt auf die EPREL-Datenbank verlinkt.
  • Die auf EPREL angebotenen Informationen für Haushaltsgeräte, TVs und elektronische Displays werden bis 28.. Februar 2021 auf den alten/aktuellen Labelverordnungen beruhen. Dasselbe gilt für Lichtquellen bis 31. August 2021. Informationen auf Basis der neuen Labelverordnungen werden ab 1. März 2021 für Haushaltsgeräte, TVs und Elektronische Displays und ab 1.September 2021 für Lichtquellen zur Verfügung gestellt.

Werbematerialien und Schulungsmaterialien zu den neuen Labels

Welche Art von Werbematerial oder Trainingsmaterial kann bereits vor Einführung der neuen Labels im Markt verwendet werden (vor 1. März 2021 bzw. 1 September 2021 für Lichtquellen)?

  • Jegliche visuelle Werbung für ein Produkt, die das Produkt mit dem neu skaliertem Label zeigt und der Energieeffizienzklasse zeigt, darf vor dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Labels nicht öffentlich publiziert werden (1. März für Haushaltsgeräte, TVs & Elektronische Displays sowie 1. September 2021 für Lichtquellen). Kataloge können vor diesem Zeitpunkt vorbereitet werden, dürfen jedoch nicht publiziert oder verteilt werden. Dasselbe gilt für Werbung im Internet.
  • Informationskampagnen zum neuen Energielabel begleitet durch Trainingsmaterialen können bereits vor diesem Zeitpunkt durchgeführt werden.