Haushaltsgeräte, TV-Geräte und elektronische Displays
Wann werden die neuen Labels von Herstellern/Importeuren zur Verfügung gestellt und ab wann müssen sie in den Geschäften und Onlineshops gezeigt werden?
- Produkte, die vor dem 1. November 2020 auf den Markt gebracht werden, sowie weiterhin auch nach diesem Termin, gilt:
- Für neue Produkte, die ab 1.11.2020 auf den Markt gebracht werden, jedoch erst nach dem 1.3.2021 an Endkonsumenten verkauft werden, gilt:
- Produkte, die bereits vor dem 1.11.2020 verkauft wurden, jedoch nach dem 1.11.2020 nicht mehr auf den Markt gebracht werden sowie in Fällen, wo Lieferanten ihre Tätigkeit eingestellt haben:
- Austausch der Labels für Haushaltsgeräte, TVs und elektronische Displays
Produkte, die vor dem 1. November 2020 auf den Markt gebracht werden, sowie weiterhin auch nach diesem Termin, gilt:
vom 1.11.2020 bis 28.2.2021 :
- Lieferanten müssen Produkte, die ein neu-skaliertes Label auf Basis der neuen Verordnung haben, nochmals in EPREL registrieren
- Lieferanten müssen gemeinsam mit neu gelieferten Wareneinheiten das alte und das neue Label sowie die zugehörigen Produktdatenblätter zur Verfügung stellen
- Lieferanten müssen auf Nachfrage von Händlern die neuen Labels für Produkteinheiten zur Verfügung stellen, die sich bereits im Lager des Händlers befinden. Die angefragten Dokumente müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Verfügung gestellt werden.
Während einer Übergangsperiode von 14 Arbeitstagen vom 1.3.2021 bis zum 18.3.2021:
- Alte Labels müssen in Geschäften und Online-Shops innerhalb von 14 Tagen mit den neu skalierten Labels ausgetauscht werden.
- Für den Internethandel und Fernverkauf gilt im Weiteren: Bei Produktinformation im Web muss beim jeweiligen Produktmodel ein Pfeil platziert werden, der die Effizienzklasse und den Umfang der Effizienzklassen angibt. Das Produktdatenblatt muss Konsumenten in Papierform oder auf der Webseite des Händlers zur Verfügung gestellt werden.
- Für Displays /TVs gilt im Weiteren: Der Lieferant muss das neu skalierte Label auf der Verpackung aufdrucken oder eine färbige Version des Labels auf der Verpackung aufkleben. Wenn ein Produktmodell am Verkaufsort nur in der Verpackung ausgestellt wird (d.h. es werden keine Modelle für Präsentationszwecke ausgepackt) muss der Händler die Sichtbarkeit des Labels für den Konsumenten sicherstellen.
Für neue Produkte, die ab 1.11.2020 auf den Markt gebracht werden, jedoch erst nach dem 1.3.2021 an Endkonsumenten verkauft werden, gilt:
ab dem 1.11.2020:
- Lieferanten müssen das Produkt nur auf Basis der neuen Verordnung in EPREL registrieren.
- Lieferanten müssen das neu skalierte Label sowie das Produktdatenblatt den Händlern zur Verfügung stellen.
Ab dem 1.3.2021:
- Neue Produkte mit neu-skaliertem Label werden in Geschäften und Online-Shops gezeigt
- Für den Internethandel und Fernverkauf siehe weitere Anforderungen oben
- Für Displays /TVs siehe weitere Anforderungen oben
Produkte, die bereits vor dem 1.11.2020 verkauft wurden, jedoch nach dem 1.11.2020 nicht mehr auf den Markt gebracht werden sowie in Fällen, wo Lieferanten ihre Tätigkeit eingestellt haben:
Neun Monate Übergangsperiode zwischen 1.3.2021 und 30.11.2021:
- Produkte mit dem alten Label dürfen während einer Übergangsperiode von 9 Monaten noch verkauft werden.
- Lieferanten müssen keine neuen Informationen zur Verfügung stellen.
ab dem 1.12.2021
- Produkte mit dem alten Label dürfen nicht mehr verkauft werden.