Lichtquellen

Wann werden die neuen Labels von Herstellern/Importeuren zur Verfügung gestellt und ab wann müssen sie in den Geschäften und Onlineshops gezeigt werden?

Für neue Produkte, die nach dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden, gilt:

Bis zum 31.8.2021

  • Lieferanten müssen ihre neuen Produkte auf Basis der neuen Verordnung für Lichtquellen in der EU-Datenbank (EPREL) registrieren. Sie müssen das neu skalierte Label auf der Verpackung aufdrucken sowie die Produktdatenblätter den Händlern auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Die angefragten Dokumente müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Verfügung gestellt werden.

Ab dem 1.9.2021

  • Neue Produkte mit den neu skalierten Labels auf der Verpackung werden in Geschäften und Online-Shops gezeigt.

Produkte, die bereits vor dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden

Ab 1.5.2021

  • Lieferanten müssen ihre Produkte auf Basis der neuen Verordnung in EPREL registrieren und die Produktblätter den Händlern zur Verfügung stellen.

18 Monate Übergangsperiode vom 1.9.2021 bis zum 28.2.2023

  • Produkte, die bereits vor dem 1.9.2021 auf den Markt gebracht werden, dürfen während der genannten Periode mit dem alten Label verkauft werden.
  • Lieferanten müssen auf Anfrage der Händler für Produkte, die sich bereits im Lager der Händler befinden, Aufkleber mit den neu skalierten Labels und die Produktdatenblätter zur Verfügung stellen.

Ab 1.3.2023

  • Alte Labels auf der Produktverpackung oder angebracht an Produkten müssen mit einem Aufkleber derselben Größe mit dem neuen Label überklebt werden. Darüber hinaus muss das neue Produktdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.